Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der educom GmbH in Deutschland
1. Allgemeines
Es gelten die aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen der educom GmbH (educom), als Vertragsbestandteil und Grundlage des zwischen dem Kunden und der educom GmbH geschlossenen Vertrages. Die gültigen AGB werden dem Kunden mit dem Vertrag ausgehändigt. Alle Nebenabreden zwischen dem Kunden und educom müssen schriftlich erfolgen und vom Kunden und von educom gegengezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand für Kaufleute ist München.
2. Unterrichts- und Trainingsbedingungen
Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten inkl. 5 Minuten Pause für Trainer und Schüler. Die Pausen können jeweils zwischen den Unterrichtsstunden oder am Ende eines Unterrichtstermins genommen werden. Bei einem etwaigen Raumwechsel des Lehrers zwischen verschiedenen Unterrichtsterminen und der dafür benötigten Zeit behält sich die Organisation vor, die Pausen am Ende eines Unterrichtstermins zusammenzufassen. Der Kunde erklärt sich mit Qualitätskontrollen der eingesetzten Trainer durch einen pädagogischen Berater einverstanden. Diese Kontrollen dienen der Qualitätssicherung und gewährleisten die Einhaltung der Standards für die educom Sprach- und Businesstrainings.
3. Leistungserbringung
Trainingsfrequenz und -dauer:
Die Mindestfrequenz für Sprachtrainings beträgt 1 x 3 UE, für Handlungs- und Kulturtrainings einen Trainingstag. Vor Trainingsbeginn wird mit den Trainingsteilnehmern, ggf. mit einem Trainingsverantwortlichen, der Starttermin in Form einer Kalenderwoche, die Frequenz, die Urlaubszeiten und der Leistungszeitraum des Trainings vereinbart. Diese Vereinbarungen sind verbindlich und werden im Einzelvertrag gemäß Ziffer 5 festgehalten. Die Abstimmung seitens educom erfolgt durch den zuständigen Corporate Consultant von educom.
Für Gruppenkurse im educom Center (educom open) gelten grundsätzlich die von educom festgelegten Unterrichts- und Trainingstermine. Es können keine Frequenzen oder Trainingspausen einseitig vom Kunden zu Beginn eines educom open Trainings festgelegt werden. Können Teilnehmer von Gruppenunterrichten nicht am vereinbarten oder seitens educom vorgegebenen Trainingstermin teilnehmen (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung etc.), läuft das Training dennoch weiter und wird berechnet.
4. Trainingsplanung
Progressive Trainings:
Trainingstermine können im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in von educom vorgegebenen 45-minütigen Zeitfenstern stattfinden. Terminvereinbarungen und -verschiebungen abweichend von der unter Ziff. 3 getroffene Regelungen sind ausschließlich für Einzeltrainings und -coachings, jedoch nicht für jede Art von Gruppentraining möglich. Bei Terminverschiebungen von Einzelunterricht besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung von Trainerwünschen. Alle Terminabsprachen für Einzelunterrichte dürfen ausschließlich mit dem educom Center Management getroffen werden. Etwaige Terminplanungen, die direkt mit dem Trainer vereinbart werden, wie z.B. Absagen, werden berechnet. Kunden mit Einzelunterricht können eine Verhinderung an der Trainingsteilnahme bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag des Trainings dem educom Center Management telefonisch oder per Email mitteilen, ohne dass der abgesagte Trainingstermin berechnet wird. Kann der Kunde an einem Montag nicht am Training teilnehmen, so muss er dies bis spätestens 14:00 Uhr des vorhergehenden Freitages telefonisch oder per Email mitteilen. Wird der Termin nach Ablauf dieser Frist vom Teilnehmer abgesagt, wird das Training berechnet.
Intensivtrainings:
Trainingstermine für ganztägige Einzel- und Gruppenintensivtrainings (educom intensive) und für Workshops (educom compact) werden wie unter Ziff. 3 dargestellt verbindlich vereinbart.
Zusätzlich gelten folgende Stornoregelungen:
Stornierungen bis 3 Wochen vor Trainingsbeginn sind kostenfrei.
Stornierungen ab 3 Wochen bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn werden mit 50 % der Gebühren berechnet.
Stornierungen ab 2 Wochen vor Trainingsbeginn werden mit 100 % der Gebühren berechnet.
Kürzung und Konvertierung:
educom ist zur Kürzung des Stundenvolumens eines Gruppenunterrichtes im educom Center (educom open) bei weniger als der vertraglich vereinbarten Mindesteilnehmerzahl berechtigt. Im Falle einer Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl (4 Teilnehmer) werden folgende Kürzungen angewendet
Konvertierungsregeln:
Bei 4 und mehr Teilnehmern erfolgt keine Reduktion des Stundenvolumens (48 UE). Bei 3 Teilnehmern erfolgt eine Reduktion um 19 % auf 39 UE. Bei 2 Teilnehmern erfolgt eine Reduktion um 37 % auf 30 UE. Bei 1 Teilnehmer (Konvertierung von Gruppen- in Einzeltraining) erfolgt eine Reduktion um 58 % auf 20 UE.
5. Auftragsverfahren & Zahlungskonditionen
Die Durchführung eines Sprach-, Handlungs- oder Kulturtrainings durch educom wird durch Abschluss gesonderter Einzelverträge geregelt. Die Ausfertigung der Einzelverträge erfolgt nach Anmeldung (online oder per Email) durch den oder die Teilnehmer oder durch einen anderen zur Anmeldung Berechtigten. Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Anmeldung.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Alle Trainingsgebühren sind grundsätzlich vor Trainingsbeginn zu begleichen. Bei Nichtbezahlung innerhalb der vereinbarten Frist behält sich educom jederzeit das Recht vor, das Training bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung zu unterbrechen.
6. Vertragsdauer und -kündigung
Die Kündigung eines laufenden Einzelvertrages gemäß Ziff. 5 ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nicht in Anspruch genommene und bezahlte Trainingsstunden können nach schriftlicher Mitteilung gegenüber educom auf jede Art von Consulting-, Trainings- oder Serviceleistungen übertragen werden. Unterrichtsmaterialien, Sprachreisen, sowie weitere extern zugekaufte Leistungen sind hiervon ausgenommen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
7. Haftungsbeschränkungen
Terminzusagen seitens educom stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Trainer. educom behält sich das Recht vor, bei Ausfall eines Trainers jederzeit einen Ersatztrainer einzusetzen. Ist dies zum geplanten Termin nicht möglich, bietet educom Ersatzstunden zu einem mit dem Trainingsverantwortlichen vereinbarten Termin an.
Ein Wechsel des Trainers kann Bestandteil der Methodik und des jeweiligen Programms sein und berechtigt den Kunden weder zu Terminabsagen oder Terminverschiebungen, noch zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. educom haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Trainingserfolges. Die von educom gemachten Angaben bezüglich benötigter Trainingsstunden zum Erreichen eines Trainingsziels beruhen auf bisherigen Erfahrungen und können im Einzelfall abweichen.
Der Trainingserfolg ist maßgeblich von der Mitwirkung des Teilnehmers in und außerhalb des Trainings abhängig. educom haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten Lern- oder Trainingserfolges.
8. Verbot wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die von educom eingesetzten Trainer sind Vertragspartner von educom GmbH. Es ist untersagt, mit Trainern Verträge und Dienstleistungen von educom direkt abzurechnen, zusätzliche Leistungen von diesen zu beziehen oder diese während der Vertragslaufzeit von educom aktiv abzuwerben.
9. Rückzahlungsansprüche
Bezahlter und nicht genommener oder übertragener Unterricht verfällt nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, ist educom berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet dieser Bestimmung – auf Verlangen auch ausdrücklich und schriftlich – zuzustimmen. Er kann die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn nachteiliger ist.
11. Sonderregelungen FBW / AZAV / AVGS
Bei Kunden der o.g. Programme entfallen die Regelungen für Stornierungskosten und Kürzungen beim Nichterreichen von Mindestteilnehmerzahlen. Kunden, die in den ersten Arbeitsmarkt eintreten, können das Training beenden ohne eine Einhaltung von Fristen oder Zahlung von Stornierungskosten.
München, 28.09.2015
educom GmbH, Rosental 6, 80331 München